Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkassen – Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kassen erstatten meist einen Teil der Kosten, wenn der Leistungserbringer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Meine Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden unterstützt. Ich erstelle Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

§ 20 = Präventive Ernährungsberatung Sie dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen. Es liegen keine Erkrankungen vor. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Es werden max. 3 Beratungstermine pro Jahr bezuschusst. Präventive Ernährungsberatung unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht.

§ 43 = Ernährungstherapie mit ärztlicher Zuweisung
Sie dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, die durch Ernährung beeinflussbar sind. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung / -therapie durch den behandelten Arzt. Bei Vorliegen der ärztlichen Zuweisung erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen 5-6 Beratungstermine. (Ausnahme in Baden-Württemberg ist die AOK, da diese eigens angestellte Ernährungsberaterinnen hat. Auf Anfrage ist aber auch hier oftmals ein Pauschalbetrag von ca. 100 Euro möglich.)